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Wo finde ich Informationen zum Zentralabitur?
Aktuelle Seiten im
Internet sehen
Wo finde ich Informationen zur Ausleihe von Schulbüchern?
Download von Stundenplänen usw.
Wo finde ich Informationen zum Notebookprojekt?
Wie miete ich ein Schließfach?
Wann und wie kündige ich ein Schließfach?
Was geschieht beim Gebäudewechsel?
Wo finde ich Informationen zum Zentralabitur?
Alles Wichtige zum Abitur, auch die Themen der Prüfungsschwerpunkte, ist im Menü Unterricht zu finden. Alle wichtigen Termine für Abiturienten sind im besonderen Terminplan Abiturtermine (siehe Menü links) zusammengefasst.
Falls Sie glauben, dass Sie nicht immer die aktuelle Version dieser (oder anderer) Internetseiten zu sehen bekommen - stellen Sie Ihren PC richtig ein, um dieses Problem zu lösen. Wie das geht, ist auf dieser Seite Schritt für Schritt beschrieben, dazu benötigen Sie allerdings den Adobe Reader (einfach herunterladen und installieren).
Der Ausfall- und Vertretungsplan wird direkt vom Stundenplaner online gestellt, unter Umständen mehrmals am Tag. Dabei sind diese Dinge zu beachten:
-- der Plan besteht oft aus mehreren Seiten, erkennbar unten rechts auf der ersten Seite (z.B. 1/2 bedeutet insgesamt 2 Seiten)
-- der Plan ist nach Klassenstufen geordnet, beginnend mit Klasse 5
-- in der Spalte "Art" sind die Umstände näher beschrieben. "Entfall" bedeutet ersatzloser Ausfall der Stunde, "Vertretung" braucht nicht erklärt zu werden, in der letzten Spalte steht der Vertretungslehrer. "Raumvtr" bedeutet nur einen Raumwechsel der Lerngruppe, weil der eigentlich vorgesehene Raum durch etwas anderes blockiert ist. "Von" bedeutet die Verlagerung einer anderen Unterrichtsstunde in die angegebene, die sonst ausfallen würde. "Betreuung" bedeutet, eine Lehrkraft betreut/beaufsichtigt mehrere Klassen parallel, das kann im gleichen Raum oder in verschiedenen Räumen sein.
Wo finde ich Informationen zur Ausleihe von Schulbüchern?
Schüler der Klassen 5 bis 10 sowie der Qualifikationsphase ab Jg. 11 können Schulbücher gegen Zahlung einer Gebühr ausleihen. Die Gebühr beträgt etwa 40 % des Neupreises der Bücher und muss bis zu einem bestimmten Termin vor den Sommerferien für das folgende Schuljahr auf das Lernmittelkonto der Schule überwiesen werden. Eltern mit 3 und mehr schulpflichtigen Kindern erhalten einen Nachlass von 20 % auf die Leihgebühr. Eltern mit Sozialberechtigung können für ihre Kinder sämtliche Schulbücher kostenlos ausleihen, sie brauchen also nichts zu kaufen. Genaue und jährlich aktualisierte Informationen zu den Terminen und Bedingungen für jede einzelne Klassenstufe gibt es hier auf der Seite Lernmittelleihe.
Ich kann Dokumente wie Stundenpläne, Bücherlisten usw. nicht öffnen oder herunterladen, was tun?
Meist sind es PDF-Dateien, die zum Download bereitgestellt werden. Überprüfen Sie, ob auf Ihrem Rechner der Adobe Reader installiert ist, möglichst immer die neueste Version (kostenloser Download hier). Lässt sich nach Installation dieses Programms immer noch keine PDF-Datei durch Anklicken öffnen, so versuchen Sie, die Datei durch Anklicken mit der rechten Maustaste und der Option "Ziel speichern unter" oder "Verknüpfungsziel speichern unter" (je nach Browser verschieden) auf dem eigenen PC zu speichern (wahrscheinlich wollen Sie das sowieso, denn erst das Speichern einer Internetdatei auf dem eigenen PC bezeichnet man als "Downloaden").
Die angebotenen PDF-Formulare für die Anmeldungen zur Bücherleihe, zum Schulverein und zum Bankeinzug der Elternbeiträge können nach Download am PC ausgefüllt werden. Sie müssen nach dem Ausfüllen sofort ausgedruckt werden, das Speichern ausgefüllter Formulare ist nicht möglich. Falls Sie beim Öffnen der Dateien keine ausfüllbaren Felder sehen, beachten Sie bitte diese beispielhafte Anleitung.
Lehrerkürzel mit ihrer Zuordnung zu den Namen der Lehrer können hier auf der Homepage aus datenschutzrechtlichen Gründen leider nicht veröffentlicht werden. Bei berechtigtem Interesse fragen Sie bitte ein Mitglied des Kollegiums persönlich.
Wo finde ich Informationen zum Notebookprojekt?
Für das Notebookprojekt wurde ein eigener Bereich eingerichtet, aber auch unter diesen weiterführenden Links können Sie sich informieren:
www.mobiles-lernen-21.de/mobileslernen.pdf
www.afb24.com/N21NotebookProjekt
Alle Informationen dazu finden Sie auf der Seite Schließfächer im Menü Schule. Senden Sie Ihre Anmeldung bitte direkt an die Firma AstraDirekt, eine Abgabe des Bestellformulars beim Klassenlehrer verzögert die Bestellung nur und ist nicht sinnvoll.
Die übliche Kündigungsfrist für die Schließfächer beträgt vier Wochen. Je nach Lage der Sommerferien sollte man die Kündigung deshalb Ende April oder Ende Mai direkt bei AstraDirekt durchführen. Bei Verlassen der Schule ist die Frist kürzer, bitte die genauen Bedingungen im Schließfachvertrag nachlesen!
Schüler der Klassen 5, 6 und 11 sind zurzeit im Nebengebäude untergebracht, die übrigen Jahrgänge im Hauptgebäude. Wechselt ein Schüler vom Jahrgang 6 nach 7 oder von 10 nach 11, so können Schließfächer im künftigen Gebäude mit einem Tauschformular beantragt werden, das bisherige Schließfach braucht dazu nicht gekündigt zu werden. Da über die Raumbelegung erst in den Sommerferien entschieden werden kann, findet der Schließfachtausch jeweils zu Beginn des neuen Schuljahres statt. Das Tauschformular finden Sie auf der Seite Schließfächer, senden Sie es nach dem Ausfüllen bitte direkt an die Firma AstraDirekt, eine Abgabe beim Klassenlehrer verzögert die Bestellung nur und ist nicht sinnvoll.
Gewarnt wegen Gefährdung der Versetzung wird zum ersten Mal im Schuljahr auf dem Halbjahreszeugnis. Dann gibt es einen zweiten Warntermin im April, meistens kurz nach den Osterferien. Der dritte (und letzte) Warntermin liegt etwa vier Wochen nach dem zweiten. Die Warntermine sind mit Beginn des zweiten Halbjahres im Terminkalender zu finden. Wenn sie dort nicht mehr erscheinen, sind sie bereits verstrichen. Die Mitteilungen an die Eltern ("blaue Briefe") gehen dann einige Tage danach per Post aus dem Haus. Wichtig - hat sich gegenüber dem Halbjahreszeugnis bis April nichts geändert, gibt es im Frühjahr keine erneute Warnung!